Herzlich Willkommen

... einfach gute, swingende Musik aus Zeulenroda


Schön, dass Sie unsere Seite gefunden haben und sich für uns und unsere Musik interessieren.

Im Folgenden wollen wir uns bei Ihnen vorstellen.

viertelnach7

Wir sind die Instrumentalisten

Unsere Band gibt es schon seit Januar 2007.
Zu Beginn unserer "Karriere" traten wir nur als eigenständige Band, die wir auch heute noch sind, auf.
Wir sind nämlich nicht nur die Begleitband der Gette Sisters.
Und ... Musik überwindet Ländergrenzen. Auch bei unserer Band ist dies der Fall. Nun ja, das sind keine richtig großen Ländergrenzen, aber es sind Bundesländergrenzen. Wir Musiker kommen aus Thüringen - der größte Teil von uns -, Sachsen und Bayern (Oberfranken).

Bandleader: Andreas Richter
Tel.: 0179 4846 226 - WhatsApp: 0157 3147 7601

Kalender

Unser nächster öffentlicher Auftritt

Zur Zeit sind leider keine öffentlichen Auftritte geplant.
Aber vielleicht spielen wir ja demnächst auf Ihrer privaten Feier?

Bildergalerie

Ganz aktuell

Hier wird mit der Zeit eine Bildersammlung unserer Aktivitäten entstehen.
Im Moment ist der Link leider noch leer.

Mit uns in Kontakt kommen

Probenzeiten

  • Mittwochs:   18.00 - 21.00 Uhr

Kontakt


Über uns

Eigentlich sind wir zwei verschiedene Bands aus Zeulenroda und Umgebung, die "good old fashion music" machen.
Die Männer als "viertelnach7" und die Mädels als Terzett "Die Gette Sisters".
Wir sind alle Freizeitmusiker und frönen unserer Liebe zur Musik nun schon seit vielen Jahren.
Vor etwa zehn Jahren ergab sich die Gelegenheit zusammen zu arbeiten und auch gemeinsam aufzutreten.
Aus dieser Gelegenheit ist eine Dauerbeziehung geworden, von der beide Bands profitieren, ist es doch dadurch möglich geworden, ein viel breiteres Repertoire im Angebot zu haben.

 

Unsere Geschichte

Nach einigen Gesprächen zwischen Andreas Richter (Trompete) und Jörg Ehrhardt (Baritonsax), dass man doch "mal was zusammen machen" könnte, fanden sich einige der heutigen Bandmitglieder an einem Dezemberabend 2006 in der Musikschule in Zeulenroda, um einfach mal miteinander zu musizieren.
Der Bandname war schnell gefunden, da wir uns von nun an immer Montagabend viertel 8 zur Probe trafen.

Viertelnach7 ist als Beitrag zur "Völkerverständigung zwischen Ost und West" (ist nicht ganz ernst gemeint) und als Referenz an unseren aus Franken stammenden Pianisten zu verstehen, der den Bandnamen aber zu "wessimäßig" fand.
Uns verbindet die gemeinsame Liebe zur Musik und das miteinander Musizieren.
Auch altersmäßig sind wir breit aufgestellt. Unser jüngstes Bandmitglied ist gerade einmal 18 Jahre alt und der Älteste - ach, davon wollen wir mal nicht reden!

Der 29. Januar 2007 ist das erste Mal, dass wir zusammen probten. Uns fehlen noch Gitarre und Bass.

Am 12. Februar kommen Michael Rischer (Bass) und Jürgen Frigo (Gitarre) dazu.
Wir sind komplett.

28. April 2007 ist das Datum unseres ersten Auftritts. Damals noch im Familienkreis anlässlich der Geburtstagsfeier von Anett Richter.
Auf unserer Titelliste standen gerade mal 10 Lieder!

Am 2. Februar 2008 wurde es ernst! Das erste mal so richtig öffentlich!
Die Galerie "Hans Steger" muss aus bautechnischen Gründen schließen (Das Gebäude gibt es heute nicht mehr.) und wir spielen zur Finissage.

Bei der Premiere des Films "Die Olsenbande sucht das Bernsteinzimmer" von Helmut "Humus" Pöschel in Zeitz im Dezember 2008 dürfen wir Musik machen.

Seitdem viele Auftritte in Zeulenroda, Pausa und Auma bei diversen Festlichkeiten.

Seit 2018 nehmen wir regelmäßig an der Fête de la musique teil.
2019 Durften wir auf der Hauptbühne am Markt spielen und unseren Auftritt konnte man live auf der Videowand am Time Square in New York sehen.

Mal sehen, was noch an Highlights kommt.

 

Das sind wir

Annelie Oelsner, Conny Bart und Diana Kopp

Wir besingen eine große Bandbreite von Liedern, angefangen von klassischer Musik über Volksmusik, Musik aus den 1930er Jahren bis zur Moderne.
Mit A-Capella-Stücken oder Liedern mit Instrumentalbegleitung bis hin zu lustigen oder besinnlichen Interpretationen treten wir zu Veranstaltungen auf.
Seit Anfang 2009 wagen wir uns an die Musik der 1920-40er Jahre.
Dabei trafen wir, wie es der Zufall wollte, auf Andreas Richter, der uns viertelnach7 vorstellte und sofort sprang der Funke über, so dass wir seitdem einige Veranstaltungen zusammen mit der Jazzband umrahmten.
Dabei fanden wir immer mehr Gefallen an unterhaltsamer Swing- und Jazzmusik, z.B. der Andrews- und Boswell-Sisters oder aus der jüngeren Vergangenheit Meghan Trainor oder Caro Emerald.

 

Bitte beachten!

Da wir doch ein recht großes Orchester sind - und da kommt auch noch ein Tontechniker dazu! - ist es manchmal doch recht schwierig, einen gemeinsamen Auftrittstermin zu finden.
Wie schon gesagt, die meisten von uns gehen einer geregelten Arbeit nach und die Musik ist unsere Freizeitbeschäftigung!

Bitte setzen Sie sich deshalb rechtzeitig mit uns in Verbindung, wenn Sie Interesse an einem unserer Auftritte haben!

 

Sowas spielen wir

Eigentlich wollten wir an dieser Stelle unsere komplette Titelliste veröffentlichen, aber wie lang soll diese werden? Außerdem ändert sich da ja ständig etwas. Ist ja klar, manches kommt neu dazu und manches , was man mal toll fand, ist es dann doch nicht mehr.

Unser Repertoire ist recht breit gefächert. Wir haben "Klassiker" von Duke Ellington, Glenn Miller, Louis Armstrong und Co. im Programm ebenso wie neuere Titel . Alles, was irgendwie jazzig - und vor allem swingig ist.

Da kann es schon mal vorkommen, dass nach dem C-Jam Blues von Duke Ellington ein Titel von Amy Winehouse folgt.
Aber auch modernere Swing-Titel wie etwa von Michael Bublé, Meghan Trainor oder Caro Emerald haben wir im Programm.

Wir folgen aber nicht nur den amerikanischen Komponisten, sondern spielen auch Titel einheimischer Musiker, wie z.B. von Walter Dobschinski.

Dabei ist es uns ganz wichtig, diese Titel nicht einfach nur nachzuspielen, sondern wir versuchen durch eigene Arrangements und diverse Soli unseren eigenen Sound "rüber zu bringen"!

Hier und auch auf YouTube können sie einige ausgewählte Titel hören.

     
  Autumn Leaves   Lullaby of Broadway  

 

Fotogalerie



Wird demnächst wieder neu aufgebaut!



Bleibt schön neugierig und schaut am besten immer mal rein!

 

Anfahrt zum Probenraum

Adresse

Jürgen Frigo
Krötenbachgrund 2a
07950 Zeulenroda-Triebes


Anfahrt 1

So erreichen Sie uns: Aus Richtung Pausa oder Plauen kommend, fahren Sie erst einmal Richtung Stadtzentrum von Zeulenroda und biegen dann rechts in Richtung Pöllwitz ab. Nehmen Sie die nächste Straße nach rechts, dann stehen Sie unmittelbar vor unserem Probenraum. Leicht erkennbar durch die Note am Schornstein.


Anfahrt 2

So erreichen Sie uns: Aus Richtung Greiz oder Schleiz kommend, folgen Sie bitte der Ausschilderung nach Plauen und biegen dann links in Richtung Pöllwitz ab. Nehmen Sie die nächste Straße nach rechts, dann stehen Sie unmittelbar vor unserem Probenraum. Leicht erkennbar durch die Note am Schornstein

 

Impressum

viertelnach7

Andreas Richter
Sollestr. 7
07950 Zeulenroda Triebes

Telefon: +49 (0)151 / 163 52 828
E-Mail: info@viertelnach7.de


 

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Anglerverein 1955 Triebes e.V.
Steffen Sorgalla
Straße am Freibad 3
07950 Zeulenroda-Triebes
Deutschland
anglerverein-triebes@web.de

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Kategorien betroffener Personen

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- Reichweitenmessung/Marketing

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Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

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Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Onlinepräsenzen in sozialen Medien

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Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

 

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Quellverweis: eRecht24

 

Vereinssatzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen: ANGLERVEREIN 1955 TRIEBES e.V., hat seinen Sitz in Triebes und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Greiz unter der Nummer 487 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereines

1. Der Verein ist die Organisation der Angler des Ortes Zeulenroda-Triebes und Umgebung. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschntts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
a) die aktive Mitarbeit im Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, und Naturschutz. Den Erhalt und die Mehrung der Vereinsgewässer und die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden und Verbänden.
b) Förderung der Gesundheitspflege und des Sports, insbesondere durch den Betrieb des Naurfreibades in Triebes.
c) Weidgerechtes Angeln einzeln und in der Gemeinschaft.
d) Fischereilehrgänge zur Ablegung der Sportfischerprüfung durchzuführen
e) Turnierangelsport
f) Die Mitgliederversammlung kann die Gründung unselbständiger Sektionen beschließen. Insbesondere wird die Vereinsjugendarbeit besonders unterstützt.
f)Die Mitgliederversammlung kann die Gründung unselbständiger Sektionen beschließen. Insbesondere wird die Vereinsjugendarbeit besonders unterstützt.
2. Der Verein lehnt jede Benachteiligung eines Mitgliedes aufgrund seiner Rasse, Religion oder der parteilichen Zugehörigkeit entschieden ab.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Niemand darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, Verwaltungsausgaben oder Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, begünstigt werden.
5. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Aufwendungen können ersetzt werden.
6. Im Falle einer Vereinsauflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Zeulenroda-Triebes, die es zur Förderung des Naturschutzes und des Sports zu verwenden hat.
7. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede Person werden, ungeachtet ihres Wohnsitzes. Mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters können Kinder Mitglied werden.
2. Die Beitrittserklärung bedarf der Schriftform. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann Berufung an die Mitgliederversammlung erfolgen, die dann endgültig entscheidet.
3. Der Erwerb einer Angelberechtigung ist mit der Vorlage des gültigen Fischereischeins verbunden.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied hat das Recht:
an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen; alle, den Mitgliedern durch den Verein gebotenen Möglichkeiten zu nutzen; alle vereinseigenen Einrichtungen zu nutzen; an den Vorstand bzw. an die Mitgliederversammlung Anträge zu stellen; den Vorstand zu wählen und in den Vorstand gewählt zu werden.
2. Jedes Mitglied hat die Pflicht:
die Interessen des Vereins nach besten Kräften zu fördern und das Ansehen des Vereins zu wahren. den Verein bei der Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen; Anschriftenänderungen kurzfristig dem Vorstand anzuzeigen.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt: durch den Tod des Mitgliedes; durch schriftliche Austrittserklärung, die jedoch die Mitgliedschaft erst am 31.12. des laufenden Jahres beendet; durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten (vorher ist dem Mitglied, unter Wahrung einer angemessenen Frist, Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Ausschließungsbeschluss; ist dem Betreffenden unter Angabe der Gründe schriftlich bekannt zu geben. Das Mitglied kann binnen 14 Tagen nach Zugang des Beschlusses die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet dann endgültig.); durch Beschluss; des Vorstandes, falls die Beitragszahlung nach schriftlicher Aufforderung nicht entrichtet wurde.
Das Erlöschen der Mitgliedschaft enthebt das Mitglied nicht von seinen früheren gegenüber dem Verein eingegangenen Verpflichtungen.
Ein ausgeschlossenes Mitglied kann frühestens nach 3 Jahren einen Antrag auf Wiederaufnahme stellen.

§ 6 Der 1.Vorstand und der erweiterte Vorstand

Der 1. Vorstand des Vereines besteht aus 5 Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Jugendwart, dem Gewässerwart und dem Sektionsleiter "Naturbader Triebes".
Der erweiterte Vorstand umfasst mindestens 4 weitere Funktionen, nämlich dem stellvertretenden Vorsitzenden; Protokollführer/ Pressewart/Chronist; Sportwarte; Turniersportleiter; 1. Fischereiaufseher; stellvertretende Gewässerwarte; Stellvertreter Schatzmeister; Naturschutbeauftragter; Objektwarte; Ausbildungsverantortlicher; stellvertretende Jugendwarte; Beisitzer im Vorstand; die Sektionsleiter.
Der erweiterte Vorstand ist stimmberechtigt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des 1. Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der Schatzmeister vertreten.
Für die Tätigkeit des Vorstandes gilt der jeweils gültige Geschäftsverteilungsplan.

§ 7 Amtsdauer des Vorstandes

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren, vom Tage der Wahl angerechnet, gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.
Wählbar sind nur Vereinsmitglieder.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

§ 8 Beschlussfassung des Vorstandes

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich, fernmündlich oder durch Telefax einberufen werden.
Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 1. Schatzmeister, anwesend sind.
Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.
Die Vorstandssitzung leitet der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der zweite Vorsitzende.
Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu Beweiszwecken schriftlich zu dokumentieren.
Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.
Die Vereinigung mehrerer 1. Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
Unplanmäßige Rechtsgeschäfte über 1.500,00 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Genehmigung der Mitgliederversammlung dafür vorliegt.

§ 9 Mitgliederversammlung in der Gruppe

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden stimmberechtigt durch ihren Vorstand vertreten.
Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden.
Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen.
Ein anwesendes Mitglied darf jedoch nicht mehr als ein nichtanwesendes Mitglied vertreten.
1. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Gruppenvorstandes.
2. Die Mitgliederversammlung nimmt den Bericht des Vorstandes über die geleistete Arbeit und den Kassenbericht für das abgelaufene Kalenderjahr entgegen, genehmigt den aufgestellten Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr, nimmt den Jahresbericht des Vorstandes entgegen und entlastet den Vorstand.
3. Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen.
In Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschließen.
Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereichs die Meinung der Mitgliederversammlung einholen.

§ 10 Die Einberufung der Mitgliederversammlung

Mindestens zweimal im Jahr, möglichst im ersten und letzten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich, durch öffentlichen Aushang sowie durch das Amtsblatt der Stadt Triebes unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

§ 11 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter.
Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einen Wahlausschuss übertragen werden. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter.
Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich.
Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, unabhängig von der Zahl der erschienen Mitglieder, wenn die Einladung an alle Mitglieder ordnungsgemäß erfolgte.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, Stimmenenthaltungen bleiben daher außer Betracht.
Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich.
Für Wahlen gilt folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung.
Bei Satzungsänderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden.
Während der Versammlung besteht Rauch- und Handyverbot.

§ 12 Außerordentliche Mitgliederversammlungen

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
Die §§ 9, 10 und 11 gelten für die außerordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.

§ 13 Sektionen

1. Die Vereinsmitglieder haben das Recht, sich zu zweckspezifischen Sektionen zusammenzuschließen.
2. Für die Gründung und Auflösung einer Sektion ist die Zustimmung durch die Mitgliederversammlung erforderlich.
3. Jede Sektion des Vereins wird von einem Sektionsleiter geführt und kann weitere Mitglieder für eine Leitung bestimmen. Einzelheiten dazu regelt eine jeweilige Sektionsordnung.
4. Zu den Sektionsversammlungen kann der Vereinsvorstand eingeladen werden. Ihm ist rechtzeitig eine Tagesordnung mit Beschluss- und/oder Aussprachethemen zuzuleiten. Über Sektionssitzungen ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen, das dem Vorstand zeitnah vorzulegen ist. Jede Sektion kann sich eine Ordnung geben, die jedoch der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
5. Jede Sektion regelt die Angelegenheiten und Aufgaben des internen Geschäftsbetriebs selbstständig, jedoch unter ausdrücklicher Beachtung der Vorgaben nach Satzung und ergänzenden Ordnungen. Sektionen sind zudem an Beschlüsse gebunden, die der Vorstand oder die Mitgliederversammlung gefasst bzw. erlassen hat.
6.Die Sektionen legen kostendeckende Beiträge fest und bestreiten ihren finanziellen Aufwand nach den durch den Finanzplan des Vereins genehmigten Mitteln. Die Sektionskasse obliegt der uneingeschränkten Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer des Vereins.

§ 14 Eigenständigkeit der Vereinsjugend

1. Zur Vereinsjugend gehören alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vereinsjugendarbeit.
Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Satzung und der Jugendordnung selbstständig. Sie entscheidet über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel in eigener Zuständigkeit.
2. Sie wird geleitet durch einen Jugendausschuss. Dieser wird in einer Jugendvollversammlung gewählt. Jugendwart und/oder Jugendwartin, bei Bedarf auch ein Jugendsprecher oder eine Jugendsprecherin, vertreten die Interessen der Jugend im Vorstand. Alles weitere regelt eine Jugendordnung, die von der Jugend zu entwerfen ist und durch eine Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit bestätigt werden muss.

§ 15 Revision

Zur Prüfung des Finanzwesens des Vereins werden von der Mitgliederversammlung 3 Revisoren gewählt. Deren Legislaturperiode beträgt 3 Jahre.
Sie prüfen jährlich mindestens 2mal und einmal unvermutet, und erstatten den schriftlichen Revisionsbericht, der dem Vorstand und der Mitgliederversammlung vorzulegen ist.
Liegen die Voraussetzungen dafür vor, stellt die Revisionskommission den Antrag für die Entlastung des Vorstandes.

§ 16 Finanzen

Der Verein finanziert sich aus: Mitgliederbeiträgen; Angelberechtigungen; Einnahmen aus Veranstaltungen; Zuwendungen.
Die Verwendung der Mittel hat der Vorstand der Jahreshauptversammlung offenzulegen.
Vor Beginn des neuen Geschäftsjahres hat die Mitgliederversammlung über den Finanzplan des folgenden Geschäftsjahres zu entscheiden.
Die Beiträge für die Mitgliedschaften in anderen Verbänden/Vereinen erfolgen entsprechend deren Satzungen.

§ 17 Beitrag

1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitrag in einer Finanzrichtlinie.
2. Die Beiträge gelten als Jahresbeiträge und sind in voller Höhe bis spätestens 31. Januar des laufenden Kalenderjahres an den Verein zu entrichten.

§ 18 Sonstiges

Für die Tätigkeit des Vereins gelten sowohl bei der Ausübung des Angelsportes wie für den Umgang mit dem Vereinsvermögen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand für den Verein ist das Amtsgericht Greiz.
Diese Satzung tritt in dieser geänderten Form am 27.03.2022 in Kraft.